Mit diesem Schlagwort polemisieren Bild & Co. wieder sehr kreativ gegen gutgemeinte Versuche, die Energiewende voranzubringen.
In diesem Fall gegen die staatlicherseits gewählte Methodik, um unser aller Versorgungssicherheit sicherzustellen.
Vor wenigen Wochen hat die Bundesnetzagentur (keine Partei, sondern eine Behörde) Stromnetzbetreibern das Recht eingeräumt, im „Fall der Fälle“ einer Überlastung der Verteilnetze Großverbraucher wie Wallboxen und Wärmepumpen zu drosseln.
Es wäre zwar intelligenter gewesen, dynamischen Tarifen Vorrang einzuräumen (die einer Überlastung proaktiv mit Marktmethoden – sprich Stundenpreisen – vorbeugen) und diese Neuregelung eher Ausdruck erfolgreicher Lobbyarbeit als besserer Lösungen war.
Sinn macht diese Regelmöglichkeit dennoch, denn wenn Verteilnetze überlastet ausfallen, sitzen wir alle komplett im Dunkeln noch lange bevor die thermische Reserve in unseren Hauswänden nachläßt und es kalt wird. Oder gar die E-Auto-Batterie leergefahren ist.
Hier schön zusammengefaßt die Fakten, die Sie dazu wissen müssen.
Sobald die im Artikel besprochenen technischen Spezifikationen veröffentlicht werden, werden wir diese in unser EMS einbauen.
Da bis heute kein uns bekannter Netzbetreiber die Steuermöglichkeit umgesetzt hat, benötigen Sie bis auf Weiteres diese Fähigkeit aber nicht, um den Netzrabatt rückwirkend zum 1.1.24 zu erhalten.
Beantragen Sie ihn einfach !
Wählen Sie Modul 1 (die Pauschalvergütung) und verweisen Sie auf Ihr EMS (hoffentlich ist es unseres ?) und Ihr Netzbetreiber ist verpflichtet Ihnen den Rabatt auszuzahlen.