Ihre persönliche Energiewende
Der Energiemanagement Blog

Ein bisschen gerechtere Netzkosten

Während die Stromgestehungskosten inzwischen seit Jahren an der EE-Strombörse durch Marktmechanismen gebildet werden und die Kosten sich dadurch auf ein angemessenes Maß eingependelt haben – oft ist Strom ja sogar zum Nulltarif zu haben! -, sind die Netzkosten weiterhin ein ungerechtes Ärgernis und tragen inzwischen wesentlich mehr Schuld am hohen Gesamtpreis als die eigentlichen Stromkosten. Netzbetreiber sind Monopolisten und nutzen an dieser Stelle weidlich aus, dass Verbraucher hier keine Wahlmöglichkeiten haben.
Der Energiepolitik früherer Regierungen ist geschuldet, dass Stromkunden in ausgerechnet denjenigen Regionen Deutschlands, in denen viel Strom erneuerbar erzeugt wird, besonders hohe Netzentgelte zahlen müssen, um den Anschluss der Erzeugungsanlagen an das Stromnetz zu finanzieren.

Statt dass also zahlt, wer bestellt und verbraucht – so funktioniert es nicht nur in jeder Kneipe -, subventionieren also gerade diejenigen Stromkunden, die auf Windräder schauen müssen, andere Regionen, die besonders viel verbrauchen, aber gleichzeitig wenig zur Energiewende beitragen. Bayern etwa weigert sich weiter hartnäckig, wenigstens auch nur ein paar eigene Windräder aufzustellen.
Der Boom an Solarparks kompensiert das übrigens nicht, denn diese produzieren, anders als Windräder, nur noch mehr Strom mittags zu Zeiten wo wir ihn jetzt schon nicht mehr gebrauchen können.

Nun hat die Bundesnetzagentur mit Wirkung zu 2025 neue Regeln erlassen, wie diese Ungerechtigkeit zumindest ein wenig gemildert wird.
Darin spielen erstmals der Saldo aus Erzeugung und Verbräuchen einer Netzregion eine Rolle. Im Ergebnis führt es zu einer Veränderung der Netzentgelte zwischen etwa 1 und 4, in Einzelfällen auch 6 Cent je kWh.

Einen Überblick, was das für Ihre Region bedeutet, finden Sie in diesem Artikel.

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Stromnetze durch Solaranlagen überfordert?

Heute ist in diversen Medien eine Warnung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zu lesen, nach der die Strom-Verteilnetze durch den enormen Zubau von Solaranlagen in Engpässe laufen, was die Versorgungssicherheit gefährdet.
Wenngleich solche zuspitzenden energiepolitischen Meldungen immer mit Vorsicht zu genießen sind und man es erst verstehen sollte, als den Aussagen direkt zu glauben, ist da durchaus etwas dran.
Denn Solaranlagen produzieren vor allem mittags Strom. Mittags allerdings wird er schon heute gar nicht in dieser Menge benötigt.
Da Speicherkapazitäten fehlen, darf er darum immer häufiger nicht mehr eingespeist werden.

Im Klartext bedeutet das:
Mittags wird kostenlos verfügbarer, erneuerbar erzeugter Strom vernichtet, während er abends fehlt.

Ein gutes Energiemanagement-System verschiebt ohnehin stattfindende Verbräuche in diese Zeiten und rettet so Ökostrom vor Abregelung.
Neben dem ökologischen Effekt spart Ihnen das viel Geld, typischerweise 600 € jedes Jahr.

Diesen Nutzen können Sie jetzt auch live ablesen, hier etwa ein typischer halber Sommermonat:

Laut einer Studie des DIW spart ein Haushalt durch den Umstieg auf Wärmepumpe und E-Auto über die folgenden 25 Jahre insgesamt durchschnittlich 104.000 €.
Und auch wenn diese Studie im Auftrag von Enpal entstanden ist, also eines Anbieters von Solaranlagen und Wärmepumpen, sind die Zahlen durchaus realistisch.

Dabei entscheidend: Den größten Anteil daran macht gutes Energiemanagement aus, nicht die Geräte.
Denn weder bei Gasheizungen noch bei Autos mit Verbrenner gibt es eine Möglichkeit, die Preisschwankungen automatisiert zu Ihrem Vorteil zu nutzen.

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Mit dynamischen Tarifen 600 € pro Jahr sparen

Die Agora Energiewende hat seriös ausgerechnet, wie viel Geld Verbraucher durchschnittlich sparen, wenn Sie einen dynamischen Stromtarif nutzen und ihre Wallbox und Wärmepumpe optimal von einem EMS steuern lassen. Und sind auf durchschnittlich 600€ / Jahr gekommen.

eine reale Berechnung der Ersparnisse vom Dezember 23

Die Werte, die wir bei unseren Kunden sehen, bestätigen das.
Hier ein exemplarischer Wintermonat mit viel Heizbedarf.

Zu sehen ist hier auch, wie wenig Solarstrom winters bringt.
Der steht ja gerade nicht dann zur Verfügung, wenn er am meisten gebraucht wird, etwa zum Laden über Nacht oder zum Heizen beim Höchstbedarf an sonnenarmen Wintertagen.

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Wärmepumpen sind die günstigste Heizung

Wenn Sie als Eigentümer eines Einfamilienhauses die Heizung erneuern müssen, ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe nicht nur die klimafreundlichste, sondern die günstigste Wahl.

Die Anlagen verursachen auf Sicht von 20 Jahren weit weniger Kosten als Gasheizungen in den nach dem inzwischen geltenden Gebäudeenergiegesetz noch zulässigen Betriebsweisen (Biogas, Wasserstoff).
Anders als bei eventuell-in-ein-paar-Jahren-verfügbarer Fernwärme sind Luft-Wärmepumpen auch in so gut wie jedem Einfamilienhaus bereits heute einsetzbar. Vor allem machen Sie sich aber nicht von einem Monopolanbieter abhängig und behalten die Kontrolle über Ihre Heizkosten der nächsten mindestens 20 Jahre.

Lesen Sie es am besten in der Originalstudie des Ariadne Forschungsprojektes des Fraunhofer-Instituts für Solar Energiesysteme (ISE) nach, ehe diverse Interessenverbände die Aussagen in deren Sinne verfälschen.


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Strom-Sozialismus

Mit diesem Schlagwort polemisieren Bild & Co. wieder sehr kreativ gegen gutgemeinte Versuche, die Energiewende voranzubringen.
In diesem Fall gegen die staatlicherseits gewählte Methodik, um unser aller Versorgungssicherheit sicherzustellen.

Vor wenigen Wochen hat die Bundesnetzagentur (keine Partei, sondern eine Behörde) Stromnetzbetreibern das Recht eingeräumt, im „Fall der Fälle“ einer Überlastung der Verteilnetze Großverbraucher wie Wallboxen und Wärmepumpen zu drosseln.
Es wäre zwar intelligenter gewesen, dynamischen Tarifen Vorrang einzuräumen (die einer Überlastung proaktiv mit Marktmethoden – sprich Stundenpreisen – vorbeugen) und diese Neuregelung eher Ausdruck erfolgreicher Lobbyarbeit als besserer Lösungen war.
Sinn macht diese Regelmöglichkeit dennoch, denn wenn Verteilnetze überlastet ausfallen, sitzen wir alle komplett im Dunkeln noch lange bevor die thermische Reserve in unseren Hauswänden nachläßt und es kalt wird. Oder gar die E-Auto-Batterie leergefahren ist.

Hier schön zusammengefaßt die Fakten, die Sie dazu wissen müssen.

Sobald die im Artikel besprochenen technischen Spezifikationen veröffentlicht werden, werden wir diese in unser EMS einbauen.
Da bis heute kein uns bekannter Netzbetreiber die Steuermöglichkeit umgesetzt hat, benötigen Sie bis auf Weiteres diese Fähigkeit aber nicht, um den Netzrabatt rückwirkend zum 1.1.24 zu erhalten.

Beantragen Sie ihn einfach !
Wählen Sie Modul 1 (die Pauschalvergütung) und verweisen Sie auf Ihr EMS (hoffentlich ist es unseres ?) und Ihr Netzbetreiber ist verpflichtet Ihnen den Rabatt auszuzahlen.

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Es geht nicht nur um die Amortisierung

Was hier exemplarisch für Balkonkraftwerke schön berichtet wird, gilt für so vieles, was ein Energiemanagement-System bewirkt.
Es schafft vielfachen Nutzen, der über die Rechnung erparter Euros weit hinausgeht.
Wir entlasten Stromnetze und motivieren Menschen, bei der Dekarbonisierung mitzumachen.
Wir machen die Wärmepumpe rentabler, um nicht mehr fossile Energie zu Treibhausgasen zu verfeuern.

Es lohnt sich auch rein finanziell. Worauf warten wir also noch ?

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Neuregelungen 2023

Anfang 2023 sind viele Verbesserungen für PV-Anlagenbesitzer in Kraft getreten.
Für neue sowie für kleine Anlagen bis 7 kWp ist endlich die unselige Begrenzung der Einspeisung auf 70% der Dachkapazität entfallen.
Volleinspeiser erhalten eine deutlich höhere Einspeisevergütung und Anlagen in für ein Einfamilienhaus typischer Größe sind nicht nur in der Anschaffung umsatzsteuerbefreit, sondern gelten endlich nicht mehr als Gewerbe und erfordern keine Steuererklärung dafür mehr.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/eeg-2023-das-hat-sich-fuer-photovoltaikanlagen-geaendert-75401

Tipp:
Bestandsanlagen über 7 kWp sind weiterhin der Einspeisebegrenzung unterworfen.
Das storm.house EMS kann in Kombination mit einem Batteriespeicher aus auf 70% begrenzten Anlagen 2-6% mehr Jahresstromproduktion herausholen.
Die Umsatzsteuerbefreiung gilt auch für Zubehör wie unser EMS.

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