Seit dem 1.1.24 haben Sie Anspruch auf die sog. Netzentgeltreduzierung nach §14a des neuen Energiewirtschaftsgesetzes EnWG, wenn Sie Ihrem Netzbetreiber ermöglichen, im Notfall ihre Großverbraucher auf 4,2 kW zu begrenzen.

Dafür erhalten Sie eine Pauschalsumme um die 150 €, die genaue Summe hängt von der Höhe der Netzentgelte bei Ihrem Netzbetreiber ab. Dabei wird pauschal ein Durchschnittsverbrauch von 3.750 kWh/a auch dann unterstellt, wenn Sie weniger verbrauchen.
Für den Rabatt qualifizierende Geräte sind Wärmepumpen, Klimaanlagen, Wallboxen und sogar für Batteriespeicher einer Solaranlage. Die wesentlichen Voraussetzungen sind, dass sie in der Spitze mehr als 4,2 kW Leistung benötigen. Batteriespeicher müssen dreiphasig sein. Bei einer Wärmepumpe zählt der elektrische Zuheizer dabei nicht mit. Es zählen die Herstellerangaben.
Und natürlich müssen die Geräte von außen so steuerbar sein, dass sie bei einem Signal des Netzbetreibers die Leistungsaufnahme auch auf maximal diese 4,2 kW begrenzen.

Die Referenz der Bundesnetzagentur finden Sie hier.

Das Wichtigste oder zumindest Dringendste ist die Bestellung des Netzrabattes bei Ihrem Netzbetreiber, denn ab diesem Zeitpunkt haben Sie Anspruch auf Auszahlung.
Suchen Sie auf den Webseiten Ihres Netzbetreibers (nicht des Stromversorgers !) nach der Möglichkeit zur Netzentgeltreduzierung nach §14a neues Energiewirtschaftsgesetz. Die Bestellung erfolgt meist formlos. Die eigentliche Auszahlung erfolgt durch Ihren Stromanbieter. Der Netzbetreiber sollte Ihre Anmeldung weiterleiten, aber auch beim Stromanbieter müssen Sie die Reduzierung der Netzentgelte anmelden.
Frag Sie dort also nach und lassen Sie sich die Reduzierung im Zweifelsfall nachträglich erstatten.

Modul 1 wählen

Wir empfehlen das Modul 1, das ist die pauschale Erstattung.
Für die verbrauchsmengenabhängige Berechnung nach Modul 2 benötigen Sie einen zusätzlichen, offiziellen Zweit-Zähler für jedes Gerät, für das Sie den Netzrabatt erhalten wollen. Das lohnt sich nur in Ausnahmefällen.
Wenn Sie Modul 1 bestellen, fragen Sie auch gleich nach dem Modul 3, das sind die zeitvariablen Netzentgelte und müssen seit 1.4.2025 angeboten werden. Unser EMS kann auch diese berücksichtigen.
Die ‚Bestellung‘ muss dann allerdings über Ihren Stromversorger erfolgen und ist auch erst möglich, sobald der Netzbetreiber zur Abrechnung gegenüber dem Stromversorger in der Lage ist.
Bisher läßt sich das Modul 3 auch beim größten deutschen Anbieter dynamischer Tarife, Tibber, noch nicht beauftragen.

Um den Netzrabatt gemäß §14a auch einstreichen zu können, benötigen Sie zusätzlich zu unserem HEMS ein iMSys und ein CLS-Gateway.

Voraussetzung Smart Meter und CLS-Steuerbox

Ein sogenanntes „intelligentes Messsystem“, kurz iMSys, wird umgangssprachlich Smart Meter genannt.
Bei vielen Stromanbietern ist dieses ohnehin Voraussetzung, einen dynamischen Tarif abrechnen zu können, aber nicht bei allen. Der bekannteste Anbieter Tibber dafür ein eigenes Gerät, das aber kein iMSys ist.
Dazu benötigen Sie ein weiteres Gerät mit der sogenannten Controllable Local System Schnittstelle, das CLS Gateway, manchmal auch FNN- oder CLS-Steuerbox genannt.
An dieses Gerät werden die sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, kurz steuVE, angeschlossen.

Beide Geräte können Sie von Ihrem Messstellenbetreiber installiert bekommen.
Sie haben dabei die Auswahl zwischen Ihrem Netzbetreiber (dem sog. grundzuständigen Messstellenbetreiber, gMSB) oder einem wettbewerblichen Betreiber, also einem wMSB.

Beide bieten ggf. unterschiedliche Geräte an und rufen unterschiedliche Preise auf. Die Preise sind gesetzlich gedeckelt, typisch sind 50 €/Jahr und 100 € als Installationspauschale.
Sie können auch das iMSys von einem wMSB und das CLS-Gateway bei Ihrem Netzbetreiber bestellen.
Häufig ist genau das die beste, günstigste oder sogar einzige Möglichkeit.
Messen Sie mithilfe Ihres Smartphones den Mobilfunkempfang an Ihrer Stromverteilung.
Wenn dieser nicht ausreicht (Richtwert: mindestens -90dB), brauchen ein iMSys mit einem LAN-Anschluss.
So etwas bieten die gMSB meist nicht an, dafür aber der bekannteste wMSB, Inexogy.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen steuVE anschließen

SteuVE sind Ihre Wallbox, Ihre Wärmepumpe und das Steuergerät Ihres Batteriespeichers, bei modernen Hybrid-Wechselrichtern ist das ebendieser.
Der Anschluß passiert normalerweise mit einem ganz klassischen 230 Volt führenden Stromkabel und sollte daher der Elektriker übernehmen. SteuVE haben dafür elektrische Eingangskontakte.

Wenn Sie unser EMS nutzen, haben Sie dieses bereits mit den infrage kommenden steuVE elektrisch verbunden und können diese Verbindung wiederverwenden.
Es braucht nur noch einen weiteren ‚Sammelanschluss‘ zwischen CLS-Gateway und EMS. Dafür empfehlen wir ebenso wie beim Anschluss der steuerbaren Geräte einen Shelly-Aktor zu verwenden.


Dazu hat Heise ein „Frequently Asked Questions“ veröffentlicht:
https://www.heise.de/ratgeber/FAQ-Smart-Meter-10354216.html?seite=all