Seit dem 1.1.24 haben Sie Anspruch auf die sog. Netzentgeltreduzierung nach §14a des neuen Energiewirtschaftsgesetzes EnWG, wenn Sie Ihrem Netzbetreiber ermöglichen, im Notfall ihre Großverbraucher auf 4,2 kW zu begrenzen.
Das Wichtigste oder zumindest Dringendste ist die Bestellung des Netzrabattes bei Ihrem Netzbetreiber, denn ab diesem Zeitpunkt haben Sie Anspruch auf Auszahlung.
Die bekommen Sie zwar frühestens, nachdem die ganze Steuerkette funktioniert, aber sie erfolgt rückwirkend, entsprechend wichtig ist daher der Antragszeitpunkt.
Den Netzrabatt beim Netzbetreiber bestellen
Suchen Sie auf den Webseiten Ihres Netzbetreibers (nicht des Stromversorgers !) nach der Möglichkeit zur Netzentgeltreduzierung nach §14a neues Energiewirtschaftsgesetz. Die Bestellung erfolgt meist formlos.
Wir empfehlen das Modul 1, das ist die pauschale Erstattung.
Für die verbrauchsmengenabhängige Berechnung nach Modul 2 benötigen Sie einen zusätzlichen, offiziellen Zweit-Zähler *je* Gerät, für das Sie den Netzrabatt erhalten wollen. Das lohnt sich nur in Ausnahmenfällen.
Wenn Sie Modul 1 bestellen, fragen Sie auch gleich nach dem Modul 3, das sind die zeitvariablen Netzentgelte und müssen seit 1.4.2025 angeboten werden. Unser EMS kann auch diese berücksichtigen.
Um den Netzrabatt gemäß §14a auch einstreichen zu können, benötigen Sie zusätzlich zu unserem HEMS ein iMSys und ein CLS-Gateway.
Voraussetzung Smart Meter und CLS-Steuerbox
Ein sogenanntes „intelligentes Messsystem“, kurz iMSys, wird umgangssprachlich Smart Meter genannt.
Bei vielen Stromanbietern ist dieses ohnehin Voraussetzung, einen dynamischen Tarif abrechnen zu können, aber nicht bei allen. Der bekannteste Anbieter Tibber dafür ein eigenes Gerät, das aber kein iMSys ist.
Dazu benötigen Sie ein weiteres Gerät mit der sogenannten Controllable Local System Schnittstelle, das CLS Gateway, manchmal auch FNN- oder CLS-Steuerbox genannt.
An dieses Gerät werden die sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, kurz steuVE, angeschlossen.
Beide Geräte können Sie von Ihrem Messstellenbetreiber installiert bekommen.
Sie haben dabei die Auswahl zwischen Ihrem Netzbetreiber (dem sog. grundzuständigen Messstellenbetreiber, gMSB) oder einem wettbewerblichen Betreiber, also einem wMSB.
Beide bieten ggf. unterschiedliche Geräte an und rufen unterschiedliche Preise auf. Die Preise sind gesetzlich gedeckelt, typisch sind 50 €/Jahr und 100 € als Installationspauschale.
Sie können auch das iMSys von einem wMSB und das CLS-Gateway bei Ihrem Netzbetreiber bestellen.
Häufig ist genau das die beste, günstigste oder sogar einzige Möglichkeit.
Messen Sie mithilfe Ihres Smartphones den Mobilfunkempfang an Ihrer Stromverteilung.
Wenn dieser nicht ausreicht (Richtwert: mindestens -90dB), brauchen ein iMSys mit einem LAN-Anschluss.
So etwas bieten die gMSB meist nicht an, dafür aber der bekannteste wMSB, Inexogy.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen steuVE anschließen
SteuVE sind Ihre Wallbox, Ihre Wärmepumpe und das Steuergerät Ihres Batteriespeichers, bei modernen Hybrid-Wechselrichtern ist das ebendieser.
Der Anschluß passiert normalerweise mit einem ganz klassischen 230 Volt führenden Stromkabel und sollte daher der Elektriker übernehmen. SteuVE haben dafür elektrische Eingangskontakte.
Wenn Sie unser EMS nutzen, haben Sie dieses bereits mit den infrage kommenden steuVE elektrisch verbunden und können diese Verbindung wiederverwenden.
Es braucht nur noch einen weiteren ‚Sammelanschluss‘ zwischen CLS-Gateway und EMS. Dafür empfehlen wir ebenso wie beim Anschluss der steuerbaren Geräte einen Shelly-Aktor zu verwenden.
Dazu hat Heise ein „Frequently Asked Questions“ veröffentlicht:
https://www.heise.de/ratgeber/FAQ-Smart-Meter-10354216.html?seite=all




