Anfang 2023 sind viele Verbesserungen für PV-Anlagenbesitzer in Kraft getreten.
Für neue sowie für kleine Anlagen bis 7 kWp ist endlich die unselige Begrenzung der Einspeisung auf 70% der Dachkapazität entfallen.
Volleinspeiser erhalten eine deutlich höhere Einspeisevergütung und Anlagen in für ein Einfamilienhaus typischer Größe sind nicht nur in der Anschaffung umsatzsteuerbefreit, sondern gelten endlich nicht mehr als Gewerbeeinkünfte, was die Aufwände bei der Steuererklärung stark vereinfacht.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/eeg-2023-das-hat-sich-fuer-photovoltaikanlagen-geaendert-75401

Völlig uneigennütziger Tipp:
Bestandsanlagen über 7 kWp sind weiterhin der Einspeisebegrenzung unterworfen. Unser EMS kann in Kombination mit einem Batteriespeicher aus auf 70% begrenzten Anlagen 2-6% mehr Jahresstromproduktion herausholen. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt auch für Zubehör wie unser EMS.